Die Botschaft des Anna Göldi Mahnmals
Das Mahnmal beinhaltet keinerlei Spektakel, ist keine Lichtshow, wie einzelne anfänglich befürchteten, sondern besticht durch Schlichtheit. Das hielten die Glarner Gerichtspräsidenten vor einem Jahr fest, als der Entscheid der Fachjury unter Leitung von Prof. Peter Jenny zugunsten der Lichtvariante der Basler Künstler Hurter und Urech bekannt wurde.
Warum braucht es in Glarus ein Anna-Göldi-Mahnmal, diese besondere Form des Denkmals? Was ist sein tieferer Sinn? Der Fall Göldi ist exemplarisch für Justizwillkür und hat den heute geläufigen Begriff des Justizmordes geschaffen. Dieser wurde im Zusammenhang mit dem Göldi-Prozess 1783, ein Jahr nach der Hinrichtung, erstmals erwähnt. Unter Justizmord versteht man die Instrumentalisierung des Rechts, um einen Menschen aus dem Weg zu räumen, zum Schweigen zu bringen.
Die Todesstrafe ist heute in der Schweiz zum Glück abgeschafft. Allerdings sind auch über 230 Jahre nach dem Todesurteil gegen Anna Göldi Justiz- und Behördenwillkür verbreitet. Das Mahnmal ist deshalb nicht nur eines Stätte des Erinnerns, sondern auch eine Warnung an uns Zeitgenossen, die Errungenschaften des Rechtsstaates zu bewahren. Diese sind weltweit bedroht, Menschenrechtsverletzungen gehören zum Alltag - längst nicht nur in der Ukraine, in Ägypten und Syrien. Das Mahnmal ist deshalb nicht nur Anna Göldi, sondern allen Menschen gewidmet, die aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen von staatlicher Willkür betroffen sind.
Von Krieg und blutigen Religionskonflikten sind wir zum Glück verschont, vergleichsweise geht es in der Schweiz gesittet zu und her. Doch anerkannte Strafrechtsprofessoren beklagen auch hierzulande den
Anfänglich gab es über den passenden Standort des Anna-Göldi-Mahnmals Diskussionen. Die Anna-Göldi-Stiftung favorisierte die einstige Hinrichtungsstätte im Gebiet Ygruben an der Buchholzstrasse, wo sich heute ein Parkplatz des Kantonsspitals befindet. Passanten sind sich heute kaum bewusst, dass an jenem Ort der Scharfrichter seines Amtes waltete und die zum Tod Verurteilten mit dem Schwert exekutierte.
Richtigerweise entschied sich die Fachjury jedoch für den Standort beim Gerichtshaus. Dies erfolgte in Absprache mit dem Kanton und mit der Verwaltungskommission der Gerichte, deren Vorsitzender kein Geringerer als der vormalige Obergerichtspräsident und heutige Bundesrichter Dr. Ives Rüedi war. Somit wird das durch und durch schlichte Mahnmal den Ortskern von Glarus bereichern. Symbolträchtig befindet es sich unweit jenes Ortes, wo Anna Göldi 1782 zum Tod verurteilt wurde - und genau an jenem Ort, wo heute die glarnerischen Gerichte tagen und Recht und Gesetz anwenden.